Datenschutz Kroes Rosenheim

Datenschutzbeauftragter Rosenheim

Externer Datenschutzbeauftragter
in Rosenheim

Datenschutz für KMU mit 10 bis 100 Mitarbeitern in Rosenheim, Wasserburg, Kolbermoor, Prien am Chiemsee und dem gesamten bayerischen Oberland. Als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter betreue ich Unternehmen dabei, gesetzliche Datenschutzanforderungen nach DSGVO und BDSG zuverlässig umzusetzen und Haftungsrisiken dauerhaft zu reduzieren.

Klar. Verbindlich. Persönlich.

Alexander Kroes – Externer Datenschutzbeauftragter Rosenheim
Zertifiziert nach ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17024
BDSG und DSGVO Expertise seit 2018

Datenschutz-Services für Rosenheim

Datenschutz für den Rosenheimer Mittelstand

Vom ersten Audit bis zur laufenden Compliance. Maßgeschneidert für die Anforderungen von KMU und Dienstleistern in Rosenheim und dem Oberland.

Externer Datenschutzbeauftragter

Ich übernehme alle Aufgaben des betrieblichen DSB für Ihr Rosenheimer Unternehmen. Kompetent, dokumentiert und deutlich wirtschaftlicher als eine interne Bestellung nach BDSG.

DSGVO-Erstanalyse

Systematische Analyse Ihrer Datenverarbeitungen mit Risikobewertung. Am Ende steht ein konkreter, priorisierter Fahrplan für Ihr Rosenheimer Unternehmen.

Datenschutzdokumentation

Aufbau und Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses, datenschutzkonforme Website-Hinweise, AV-Verträge und alle weiteren Pflichtdokumente nach DSGVO und BDSG.

Mitarbeiterschulungen

Datenschutz-Trainings für Teams, angepasst an Ihre Branche und Unternehmenskultur. Online oder als Präsenzschulung in Rosenheim. Zertifizierte Nachweise inklusive.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen DSFA nach Art. 35 DSGVO bei hochriskanten Verarbeitungen. Vollständig dokumentiert und BayLDA-konform.

Datenpannen-Management

Sofort erreichbar bei Datenschutzvorfällen. Koordination der Meldung ans BayLDA innerhalb der 72-Stunden-Frist und Begleitung der Kommunikation mit Betroffenen.

Rechtlicher Rahmen für Rosenheimer Betriebe

Deutsches Datenschutzrecht für Rosenheim

Rosenheimer Unternehmen unterliegen DSGVO und BDSG. Die Aufsicht liegt beim BayLDA in Ansbach. Ich kenne alle Ebenen des deutschen Datenschutzrechts aus der Praxis.

EU-Recht

DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt seit Mai 2018 unmittelbar in Deutschland. Sie regelt den Schutz personenbezogener Daten und gibt Betroffenen weitreichende Rechte. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.

Bundesdatenschutzgesetz

BDSG (neu)

Das BDSG ergänzt die DSGVO auf Bundesebene. Es regelt u.a. den Beschäftigtendatenschutz und die Voraussetzungen für die Bestellung eines betrieblichen DSB. Ab 20 Personen mit regelmäßiger automatisierter Datenverarbeitung besteht in der Regel Bestellungspflicht.

NIS-2 Umsetzung

NIS2UmsuCG

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt für kritische und wichtige Einrichtungen in Deutschland. Im Wirtschaftsraum Rosenheim mit Industrie, Maschinenbau und Zulieferern sind viele Betriebe betroffen. Meldepflichten laufen über das BSI-Meldeportal.

Bayerische Aufsicht

BayLDA

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach ist für nichtöffentliche Stellen in Bayern zuständig. Es ist die Anlaufstelle bei Behördenprüfungen und Datenschutzbeschwerden gegen Rosenheimer Unternehmen.

Regionale Branchenerfahrung

Datenschutz für Rosenheimer Branchen

Die Inn-Salzach-Region hat eine vielfältige Wirtschaftsstruktur. Meine Erfahrung deckt alle relevanten Branchen ab.

Industrie und Fertigung

Mitarbeiterdaten, Lieferkette, BDSG

Handwerk und Gewerbe

Kundendaten, Mitarbeiterverwaltung

Gesundheitswesen

Patientendaten, Arztpraxen, KZBV

Tourismus und Chiemsee

Gästedaten, Buchungssysteme

Automobil und Zulieferer

B2B-Daten, Fertigungsprozesse

Handel und E-Commerce

Kundendaten, Newsletter, Tracking

Bau und Immobilien

Bauherrendaten, Subunternehmer

Rechts- und Steuerberatung

Mandantendaten, Kanzleibetrieb

Alexander Kroes, Externer Datenschutzbeauftragter Rosenheim

„Mit mir reden Sie persönlich – nicht mit einer Hotline."

Alexander Kroes

Externer zertifizierter DSB

Über mich

Alexander Kroes

Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter

Mit Sitz in Kufstein, Tirol, bin ich grenzüberschreitend tätig und betreue Unternehmen in Österreich ebenso wie in Bayern. Mein Vorteil für Rosenheimer Betriebe: Ich kenne sowohl das österreichische als auch das deutsche Datenschutzrecht aus der Praxis und berate Unternehmen, die auf beiden Seiten des Inns tätig sind.

Die Rosenheimer Wirtschaft ist geprägt von mittelständischen Industrieunternehmen, Handwerksbetrieben und einem starken Dienstleistungssektor. Für all diese Branchen habe ich maßgeschneiderte Datenschutzlösungen entwickelt, die rechtssicher sind und den Betriebsalltag nicht unnötig belasten.

Kostenlose Erstberatung

Datenschutz Rosenheim.
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Kein Risiko · Keine Verpflichtung · Antwort innerhalb von 24 Stunden

Häufige Fragen

FAQ für Rosenheimer Unternehmen

Nach BDSG sind Unternehmen zur Bestellung eines DSB verpflichtet, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Unabhängig von der Größe gilt die Pflicht bei bestimmten risikoreichen Verarbeitungen. Freiwillige Bestellung ist für alle anderen Betriebe empfehlenswert.
Für nichtöffentliche Stellen in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) mit Sitz in Ansbach zuständig. Das BayLDA nimmt Beschwerden entgegen, führt Unternehmensprüfungen durch und verhängt Bußgelder bei DSGVO-Verstößen. Öffentliche Stellen des Freistaats Bayern fallen unter den Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz verpflichtet mittelgroße und große Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren zu IT-Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten beim BSI. Betroffen sind u.a. Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur sowie Industrie und Maschinenbau ab bestimmten Größen. Ich prüfe im Erstgespräch, ob Ihr Betrieb in den Anwendungsbereich fällt.
Ja, absolut. DSGVO und BDSG schreiben keinen inländischen Sitz des DSB vor. Entscheidend ist die fachliche Qualifikation und die Erreichbarkeit. Ich bin für Rosenheimer Mandanten per E-Mail, Telefon und bei Bedarf auch persönlich vor Ort verfügbar. Mein Sitz in Tirol ermöglicht mir zudem besondere Kompetenz für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.