Datenschutz Kroes Arztpraxen

Datenschutz für Arztpraxen

Datenschutz
für Arztpraxen

Ihre Patientinnen und Patienten vertrauen Ihnen ihre intimsten Gesundheitsdaten an. Diagnosen, Medikamente, psychische Erkrankungen, Laborwerte. Kein Datenschutzvorfall ist für eine Praxis folgenloser als dieser. Als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter schütze ich Ihre Praxis, sichere die Schweigepflicht rechtlich ab und entlaste Sie dauerhaft von allem, was nicht zur Patientenversorgung gehört.

Patientenvertrauen schützen. Haftung reduzieren. Zeit zurückgewinnen.

Alexander Kroes – Externer Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen
Zertifiziert nach ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17024
BDSG und DSGVO Expertise seit 2018

Risiken für Ihre Praxis

Die 3 größten Datenschutzrisiken
für Arztpraxen

Gesundheitsdaten sind die sensibelsten personenbezogenen Daten, die es gibt. Für Ärztinnen und Ärzte kommen berufsrechtliche Schweigepflicht und komplexe IT-Anforderungen hinzu. Und am Ende bleibt die Frage: Wann soll ich das alles neben dem Praxisalltag noch erledigen?

Schmerzpunkt 01

Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten überhaupt

Diagnosen, psychische Erkrankungen, HIV-Status, Suchterkrankungen, Medikamentenpläne. Kein Datenleck trifft Betroffene so hart wie ein Vorfall mit Gesundheitsdaten. Arztpraxen verarbeiten täglich große Mengen davon. Das Datenschutzrecht stuft sie als besondere Kategorie ein und verlangt einen besonders hohen Schutzstandard.

"Was würde ein Datenleck mit Patientendiagnosen für das Vertrauen in Ihre Praxis bedeuten?"

Die Lösung

Ich implementiere den für Gesundheitsdaten gesetzlich geforderten Schutzstandard: technische Zugriffskontrollen, sichere Kommunikationswege und klare Notfallprozesse. Datenschutz als Vertrauensbasis Ihrer Praxis.

Schmerzpunkt 02

TI, ePA, PVS: Bin ich bei jeder Prüfung wirklich sicher?

Telematikinfrastruktur, elektronische Patientenakte, Praxisverwaltungssoftware, Cloud-Dienste, E-Mail-Kommunikation mit Laboren. Viele Praxen wissen nicht, ob alle diese Systeme datenschutzkonform betrieben werden. Die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie stellt eigene Anforderungen, die neben der DSGVO erfüllt sein müssen.

"Wenn die Datenschutzbehörde morgen kommt: Wie sicher sind Sie auf einer Skala von 1 bis 10?"

Die Lösung

Ich analysiere alle Systeme und Prozesse Ihrer Praxis vollständig. Verarbeitungsverzeichnis, AVVs mit PVS-Anbietern und TI-Dienstleistern, Löschkonzept und IT-Sicherheitsmaßnahmen. Sie wissen danach genau, wo Sie stehen.

Schmerzpunkt 03

Datenschutz kostet Zeit, die für Patienten fehlt

Sie sind Ärztin oder Arzt. Ihre Zeit gehört Ihren Patientinnen und Patienten. Nicht der Pflege eines Verarbeitungsverzeichnisses, der Beantwortung von Auskunftsersuchen oder der jährlichen Überprüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen. Datenschutz ist rechtlich notwendig. Aber er ist nicht das, wofür Sie studiert haben.

"Wie viele Stunden pro Monat verbringen Sie selbst mit Datenschutz statt mit Patienten?"

Die Lösung

Ich übernehme vollständig alle Datenschutzaufgaben für Ihre Praxis. Sie haben einen festen Ansprechpartner und gewinnen Zeit zurück. Für das, was wirklich zählt: Ihre Patientinnen und Patienten.

Meine Leistungen für Ihre Praxis

Datenschutz speziell für Arztpraxen

Schutz sensibler Patientendaten. Minimiertes Haftungsrisiko. Spürbare Entlastung im Praxisalltag. Alles aus einer Hand.

Externer Datenschutzbeauftragter

Ich übernehme alle gesetzlichen Aufgaben des DSB für Ihre Praxis. Persönlich erreichbar, fachlich kompetent und wirtschaftlich deutlich effizienter als eine interne Lösung. Für Arztpraxen ab 20 Mitarbeitenden ist die Bestellung gesetzlich verpflichtend.

Praxis-Erstanalyse

Vollständige Bestandsaufnahme aller Datenverarbeitungen Ihrer Praxis: Patientenverwaltung, Praxisverwaltungssoftware, TI-Anbindung, Labor- und Überweisungsverkehr, Cloud-Dienste und Mitarbeiterzugänge. Ergebnis ist ein klarer Maßnahmenplan.

Datenschutzdokumentation

Erstellung und Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses, Auftragsverarbeitungsverträge mit PVS-Anbietern und TI-Dienstleistern, datenschutzkonforme Patienteninformationen und alle weiteren Pflichtdokumente nach DSGVO und BDSG.

Praxisteam-Schulungen

Praxisnahe Datenschutzschulungen für MFA, Arzthelferinnen und das gesamte Praxisteam. Wie gehen wir mit Patientenanfragen um? Was darf am Telefon besprochen werden? Was tun bei einer Datenpanne? Mit zertifizierten Schulungsnachweisen.

Datenpannen-Management

Sofort erreichbar bei Datenschutzvorfällen in Ihrer Praxis. Koordination der Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb der gesetzlichen 72-Stunden-Frist sowie Begleitung der Kommunikation mit betroffenen Patienten und Behörden.

TOM-Prüfung und IT-Sicherheit

Überprüfung und Optimierung Ihrer technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nach DSGVO und KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie: Zugriffsrechte in der PVS, verschlüsselte Kommunikation, Backup-Konzept und Passwort-Richtlinien.

Rechtlicher Rahmen für Arztpraxen

Das gilt für Ihre Praxis

Arztpraxen unterliegen einem mehrschichtigen Regelwerk. DSGVO und BDSG werden durch die ärztliche Schweigepflicht und die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie ergänzt. Ich kenne alle Ebenen und ihre Wechselwirkungen.

DSGVO Art. 9

Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO als besonders schützenswerte Datenkategorie eingestuft. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur unter engen Ausnahmetatbeständen erlaubt. Das bedeutet erhöhte Dokumentations- und Schutzpflichten für jede Arztpraxis.

Bundesdatenschutzgesetz

BDSG und Bestellungspflicht

Ab 20 Personen, die regelmäßig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. In Arztpraxen ist das durch die PVS-Nutzung und Patientenverwaltung nahezu immer gegeben. Auch kleinere Praxen können aus anderen Gründen verpflichtet sein.

§ 203 StGB

Ärztliche Schweigepflicht

Die Schweigepflicht nach § 203 StGB schützt alle einem Arzt anvertrauten Informationen strafrechtlich. Sie geht über den datenschutzrechtlichen Schutz hinaus, kann aber mit DSGVO-Auskunftspflichten in Konflikt geraten. Ich helfe Ihrer Praxis, beide Anforderungen rechtssicher zu navigieren.

KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie

IT-Sicherheit für Kassenarztpraxen

Die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie verpflichtet kassenärztliche Praxen zu konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen: Virenschutz, Firewall, Backup, Passwortrichtlinien, Schulungen und mehr. Ich prüfe den Umsetzungsstand und schließe Lücken systematisch.

Alexander Kroes, Externer Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen

„Mit mir reden Sie persönlich – nicht mit einer Hotline."

Alexander Kroes

Externer zertifizierter DSB

Über mich

Alexander Kroes

Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter

Mit Sitz in Kufstein, Tirol, betreue ich Arztpraxen im gesamten DACH-Raum. Ich kenne die besonderen Anforderungen des Praxisalltags: Patientenverwaltung, TI-Anbindung, die Schnittstelle zwischen ärztlicher Schweigepflicht und datenschutzrechtlichen Auskunftspflichten sowie die erhöhten Anforderungen beim Umgang mit Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO.

Als externer DSB entlaste ich Sie dauerhaft von allen Datenschutzaufgaben. Sie erhalten klare Antworten, vollständige Dokumentation und einen Ansprechpartner, der auch bei einer Behördenprüfung oder einem Datenschutzvorfall an Ihrer Seite steht. Ohne Fachjargon. Ohne unnötige Bürokratie. Damit Sie sich auf Ihre Patientinnen und Patienten konzentrieren können.

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Datenschutz für Ihre Praxis.
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Kein Risiko · Keine Verpflichtung · Antwort innerhalb von 24 Stunden

Häufige Fragen

FAQ für Arztpraxen

Nach BDSG sind Sie zur Benennung eines DSB verpflichtet, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. In Arztpraxen ist das durch die PVS-Nutzung und die digitale Patientenverwaltung nahezu immer der Fall. Unabhängig davon sind Praxen, die Gesundheitsdaten als besondere Datenkategorie nach Art. 9 DSGVO verarbeiten, häufig auch aus anderen Gründen verpflichtet.
Die Schweigepflicht nach § 203 StGB und die Datenschutzrechte nach DSGVO ergänzen sich grundsätzlich, können aber in Konflikt geraten. Etwa wenn ein Patient sein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO geltend macht und dabei Informationen über Dritte berührt werden, oder bei Anfragen von Angehörigen und Behörden. Ich helfe Ihrer Praxis, für diese Situationen klare und rechtssichere Prozesse zu etablieren.
Die TI-Anbindung und die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) bringen eigene datenschutzrechtliche Anforderungen mit sich. Dazu gehören Auftragsverarbeitungsverträge mit den jeweiligen Dienstleistern, technische Schutzmaßnahmen für die Datenkommunikation und die korrekte Information der Patienten über die Datenverarbeitung im Rahmen der ePA. Ich begleite Ihre Praxis bei der rechtssicheren Umsetzung.
Die häufigsten Datenschutzvorfälle in Praxen sind: Patientendaten, die im Wartezimmer oder an der Rezeption unbeabsichtigt für Dritte hörbar oder sichtbar sind, unverschlüsselte Kommunikation mit Laboren oder Fachärzten per E-Mail, fehlende oder veraltete Auftragsverarbeitungsverträge mit PVS-Anbietern, unzureichende Zugriffskontrollen sowie versehentliches Versenden von Befunden an falsche Empfänger. Diese Risiken lassen sich mit klaren Prozessen und Schulungen deutlich reduzieren.
Die Kosten richten sich nach der Größe Ihrer Praxis und dem Betreuungsumfang. Auf meiner Seite finden Sie transparente Paketpreise für kleine bis mittelgroße Praxen. Ein externer DSB ist in jedem Fall wirtschaftlicher als eine interne Lösung und bietet den Vorteil der unabhängigen Perspektive sowie der persönlichen fachlichen Verantwortung. Ich stehe mit meiner Bestellung auch rechtlich für die Qualität meiner Arbeit ein.