DSGVO Datenschutzlösungen für Ihr
Unternehmen

Externer DSGVO Datenschutzbeauftragter für professionelle Datenschutzlösungen
ohne juristischen Ballast für KMU und Praxen.

Interessenskonflikte bei Datenschutzbeauftragten

Datenschutz wird zunehmend komplexer und die Rolle des DSB gewinnt an Bedeutung.

Doch gerade bei internen Lösungen übersehen Unternehmen oft eine wichtige rechtliche Falle: den Interessenskonflikt. Welche Risiken bestehen – und wie lässt sich das vermeiden?

 

Was versteht man unter einem Interessenskonflikt?

Ein Interessenskonflikt liegt dann vor, wenn der Datenschutzbeauftragte in einer Funktion arbeitet, die seine Unabhängigkeit bei der Ausübung der Aufgaben als DSB beeinträchtigen könnte. Ein DSB muss immer objektiv, neutral und unvoreingenommen handeln können – ohne dabei durch eigene Unternehmensinteressen oder Vorgesetztenstrukturen eingeschränkt zu sein.

Wie sind die rechtlichen Grundlagen laut DSGVO?

Die DSGVO selbst regelt das Thema eindeutig:


Art. 38 Abs. 6 DSGVO: „Der Datenschutzbeauftragte darf im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben keine Anweisungen bezüglich der Ausübung dieser Aufgaben erhalten.“

Erwägungsgrund 97: „… um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte der Datenschutzbeauftragte keine Position innehaben, die zu einer Festlegung der Zwecke und Mittel der Verarbeitung führt.“

Typische Interessenskonflikte im Unternehmen

Besonders gefährdet sind interne Datenschutzbeauftragte, die z.B. in folgenden Positionen tätig sind:

  • Geschäftsführung / Vorstand

  • Leitung IT-Abteilung

  • Leitung Personalabteilung

  • Compliance-Verantwortliche

  • Leitung Rechtsabteilung

  • Inhaber in Einzelfirmen

Solche Funktionen bestimmen meist unmittelbar über Mittel und Zwecke der Datenverarbeitung – was mit der Unabhängigkeit eines DSB unvereinbar ist.

Welche Risiken bestehen und welche Konsequenzen drohen bei Verstößen

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB ) mit Interessenskonflikten erfüllt seine Aufgabe nach DSGVO nicht korrekt.

Mögliche rechtliche Folgen sind:

  • Bußgelder durch die Aufsichtsbehörde

  • Unwirksamkeit von Datenschutzmaßnahmen

  • Angreifbarkeit im Fall von Datenschutzvorfällen

  • Persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsführung

 

Unsere Empfehlung: Externe Datenschutzbeauftragte für Ihre Sicherheit

Gerade kleine und mittlere Unternehmen tun sich meist schwer, interne Kapazitäten DSGVO-konform zu besetzen. Hier bietet Ihnen ein externer, unabhängiger Datenschutzbeauftragter zahlreiche Vorteile:

✅ Keine Interessenskonflikte
✅ Objektiver Blick von außen
✅ Aktuelles Fachwissen
✅ Flexibler Einsatz nach Bedarf
✅ Klare Trennung von Geschäftsinteressen und DSB-Aufgaben

Fazit

Interessenskonflikte im Datenschutz sind kein Nebenthema und sollten seitens der Verantwortlichen ernst genommen werden – denn diese können bei Missachtung massive rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Wer als Unternehmen auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte daher bewusst prüfen, ob die aktuelle DSB-Lösung wirklich DSGVO-konform ist.

Als externer Datenschutzbeauftragter stehe ich Ihnen hier gern als verlässlicher Partner zur Seite – neutral, kompetent und immer im Sinne Ihrer rechtlichen Sicherheit.

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