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Google verliert Prozess um Datenschutz

Google verliert Prozess um Datenschutz und was Unternehmen daraus lernen können.

Das Landgericht Berlin entschied am 25. März 2025 (Az. 15 O 472/22), dass Google bei der Kontoerstellung nicht transparent genug informiert, welche seiner über 70 Dienste Nutzerdaten verarbeitet. Damit verstößt es gegen die Anforderungen der DSGVO.

Google hatte gegen eine zwischenzeitlich vereinfachte Zustimmungsmöglichkeit geklagt, die entweder pauschale Einwilligung oder Abbruch ermöglichte – das Gericht verwarf dieses Modell jedoch als unzulässig.

Worum es rechtlich geht

  • Freiwillige & informierte Einwilligung ist per DSGVO zwingend für jede Datenverarbeitung (§ 7 Abs. 1 DSGVO).
  • Google hatte Nutzern keine Auswahl bei einzelnen Diensten ermöglicht – es fehlte an Transparenz und Kontrolle.
  • Nutzer mussten pauschal zustimmen oder den Prozess beenden – eine differenzierte Entscheidung war nicht möglich.

Warum das Urteil so relevant ist

Gemäß DSGVO müssen Einwilligungen immer klar und spezifisch sein – unabhängig davon, wie viele Dienste ein Unternehmen anbietet. Auch international operierende Konzerne sind an die DSGVO gebunden – das betrifft alle datenschutzrelevanten Prozesse in Europa. Unklare Einwilligungen können Bußgelder und Reputationsverlust zur Folge haben.

Übertragbarkeit auf KMU

Auch kleineren Unternehmen drohen rechtliche juristische Konsquenzen, wenn sie Nutzer zur Zustimmung zwingende, undurchsichtige Cookie-Banner oder Mitarbeitereinwilligungen einsetzen.

Jeder Dienst, jede Verarbeitung muss einzeln aufgeführt und wählbar sein.

Ihre Aufgaben als Verantwortlicher im Unternehmen:

  1. Review Ihrer Einwilligungsprozesse: Stellen Sie sicher, dass Einwilligungen freiwillig, transparent und spezifisch sind, z. B. Cookie-Banner, Newsletteranmeldungen oder Kundenportale.
  2. Dokumentation: Protokollieren, wozu Nutzer zugestimmt haben – datenschutzkonform und nachvollziehbar.
  3. Schulung & Verantwortung: Alle Verantwortlichen müssen wissen, was bei DSGVO-konformen Einwilligungen zwingend erforderlich ist.

Fazit

Das Urteil aus Berlin sendet ein klares Signal: DSGVO verlangt echte Wahlmöglichkeiten und Transparenz – oberflächliche oder pauschale Lösungen sind rechtswidrig. Unternehmen, die den Schutz personenbezogener Daten ernst nehmen, sichern sich so nachhaltig ab.

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