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Cookiebanner brauchen alles ablehnen Schaltfläche

Viele Websites zeigen nur einen „Alle akzeptieren“-Button, während ein „Ablehnen“-Button versteckt bleibt.

Ein Cookie-Hinweis ist das Banner, das als erstes erscheint, wenn Sie auf einer Website landen.

Mit der Entscheidung sowohl des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als auch des Bundesgerichtshofs bezüglich Cookies, ist ein weiteres Urteil zu Cookie Hinweisen bzw. Cookie-Bannern gefallen.

Auch die EDPB-Guidelines zu gültiger Zustimmung zu Cookies schaffen Klarheit über die Einhaltung der DSGVO und die Bedingungen an Cookie Hinweise.

Üblicherweise zeigt sich ein Cookie Hinweis in Form eines Banners oder Pop-Up-Fensters und beinhaltet eine Nachricht darüber, dass die besuchte Website Cookies verwendet, und Sie dann auffordert diese zu akzeptieren.

In der EU sind Cookie Hinweise zu einer unausweichlichen Internet-Realität im Zuge der ePrivacy-Richtlinie geworden, die auch als das “Cookie-Gesetz” bekannt wurde.

Seit Inkrafttreten der Allgemeinen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 sind jedoch einfache “Cookies akzeptieren” Hinweise oder Cookie-Warnungen nicht mehr ausreichend.

Die Gesetzliche Grundlage

  1. DSGVO (§ 6 Abs. 1 lit. a, § 7) verlangt eine „freiwillige, informierte Einwilligung“ des Nutzers.
  2. TTDSG (§ 25 Abs. 1) betont: Nicht notwendige Cookies benötigen eine vorherige Zustimmung.
  3. UWG erklärt Verstöße zur wettbewerbsrechtlichen Abmahngefahr (§ 3a UWG)

Die aktuellen Gerichtsentscheide im Überblick

  • OLG Köln (Jan 2024): Banner ohne gleichwertige „Ablehnen-Schaltfläche“ ist wettbewerbswidrig und daher nicht zugelassen.
  • VG Hannover (März 2025): Pflicht zum „Alles Ablehnen“-Button auf der ersten Ebene bestätigt – Design (zB ein Ampel-Design) darf Nutzer nicht mehr beeinflussen.

Merkmale eines rechtskonformen Cookie-Banners

  1. Alle Schaltflächen gleichwertig darstellen: „Alle akzeptieren“, „Alles ablehnen“, und „Einstellungen“ – alle sichtbar und farblich identisch gestaltet.
  2. Keine Dark Patterns verwenden: Keine irreführenden Farben, Größen oder Platzierungen, die die Zustimmung des Nutzers beeinflussen bzw fördern könnten.
  3. Klare Information & aktives Opt-in: Nutzer müssen aktiv anklicken; vorgewählte Checkboxen sind unzulässig.
  4. Einfache Änderungen: Einfache und barrierefreie Möglichkeit, die Einwilligungen jederzeit widerrufen zu können.

Die technische & barrierefreie Umsetzung

  • Barrierefreiheitsgesetz: Der Cookie-Banner muss per Tastatur und Screenreader nutzbar sein – z. B. Kontrast, Beschriftung, Fokusführung.

Welche Unternehmen sind vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?

Österreichische Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von über 2 Millionen Euro. Erfasst werden alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten – vom Online-Shop über Apps bis hin zu Bankomaten, E-Book-Readern und digitalen Kundenportalen.

Warum das für Ihr Unternehmen wichtig ist

  1. Das Bußgeld- & Abmahnungs-Risiko sinkt für Ihr Unternehmen deutlich.
  2. Das Vertrauen Ihrer Besucher steigt, weil Transparenz statt Manipulation betont wird.
  3. Sie machen sich wettbewerbsrechtlich sicher – teure Abmahnungen durch Mitbewerber oder dem Verbraucherschutz werden somit vermieden.

Checkliste: Ist Ihr Cookie-Banner rechtskonform?

Erfüllt Ihr Cookie-Banner:

  • Ein „Alles Ablehnen“-Schaltfläche auf Ebene 1
  • Alle Schaltflächen sind farblich/optisch gleich gestaltet
  • Keine irreführende Gestaltung
  • Aktives Einwilligen erforderlich
  • Widerruf leicht möglich (so leicht wie die Einwilligung)
  • GTM (Google Tag Manager) erst nach Einwilligung aktiv
  • Barrierefrei & Screenreader-tauglich

Erst wenn alle Punkte bejahend beantwortet werden können, haben Sie einen rechtskonformen Cookie-Banner.

Fazit

Ein rechtskonformes Cookie-Banner mit gut sichtbarer, leicht zugänglicher „Alles ablehnen“-Schaltfläche ist keine Option – es ist Pflicht. Nur so garantieren Sie eine echte Wahlfreiheit und schützen sich vor rechtlichen, finanziellen und reputationsbezogenen Risiken.

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