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310 Mio. € DSGVO-Strafe für LinkedIn

Was Unternehmen daraus lernen sollten & wie Sie Datenschutz-Risiken beim Online-Marketing vermeiden.

Im Oktober 2024 verhängte die irische Datenschutz‑Kommission (DPC) gegen LinkedIn ein Bußgeld von 310 Millionen Euro, weil das soziale Netzwerk Nutzer‑ und Drittanbieter‑Daten ohne gültige Rechtsgrundlage für verhaltensbasierte Werbung verarbeitete.

Das Unternehmen soll Daten seiner Nutzer unberechtigt zu Werbezwecken genutzt haben.

Die Verstöße betreffen insbesondere die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, die im Rahmen der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten zwingend sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne angemessene Rechtsgrundlage stellt eine klare und schwerwiegende Verletzung der Grundrechte dar.

Welche DSGVO‑Verstöße wurden festgestellt?

  1. Keine rechtliche Grundlage: Weder Einwilligung der Nutzer gemäß Art. 6a DSGVO noch berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 DSGVO lagen vor.
  2. Fehlende Transparenz: Die Nutzer wurden nicht ausreichend über den Zweck der Datenverarbeitung informiert.
  3. Unfaire Verfahren: Nutzer-Einstellungen waren häufig bereits vorausgewählt („Dark Patterns“) und verstießen daher gegen den Grundsatz der Fairness.

Warum das für andere Unternehmen relevant ist

  • Hohe Bußgelder: Verstöße ohne gültige DSGVO Rechtsgrundlagen können zu Millionenstrafen führen.
  • Vertrauensverlust: Nutzer beginnen zu misstrauen, wenn Ihre personenenbezogenen Daten ohne klare Zustimmung verarbeitet werden.
  • Rechtlicher Präzedenzfall: Regulierung und Aufsichtsbehörde zeigt sich durchsetzungsstark – auch KMU sind betroffen.

Wesentliche Maßnahmen zur DSGVO‑Konformität

  1. Rechtsgrundlage → Prüfen, ob Verarbeitung auf Einwilligung, Vertrag oder berechtigtem Interesse basiert.
  2. Einwilligungen → Klare, aktive Opt‑ins zu jedem Verarbeitungszweck und keine globalen Einwilligungen.
  3. Transparenz → Verständliche Informationen in der (aktuellen) Datenschutzerklärung & und des Cookie-Banners.
  4. Fairness → Keine voreingestellten Optionen verwenden („Dark Patterns“), die den Nutzer u.U. beeinflussen können.
  5. Dokumentation → Einwilligungen, Zwecke & Prozesse ordentlich dokumentieren im Verarbeitungsverzeichnis.

Fazit

LinkedIn‑Strafe = klarer Hinweis: DSGVO ist keine Formsache. Wer personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlagen und Einwilligung verarbeitet, der riskiert hohe Geldbußen, verlorenes Vertrauen und rechtliche Probleme – selbst als KMU oder StartUp.

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